Demo der Rechten in Passau konnte nicht verhindert werden

Im vergangenen Jahr wurde in Bayern das neue Versammlungsrecht beschlossen und schließlich rechtskräftig. Das ist im folgenden ein sehr wichtiger Punkt. Denn die Änderungen des Gesetzes sollten unter anderem Naziaufmärsche verhindert, bzw. verboten werden. Das jedenfalls wurde damals so publik gemacht. Das dies so nicht richtig war, hat erstmal keinen weiter interessiert, bis in Passau der Polizeichef Manichel am 13. Dezember 2008 vor seiner Haustür niedergestochen wurde.

Nach dem Attentat wurden die Täter vor allem in der rechten Szene vermutet. Grund dafür ist das Engagement des Polizeichefs Manichl gegen Rechts. Die NPD ließ mit einer Reaktion nicht lange auf sich warten.

200 NPD-Mitglieder protestierten in einer Demo gegen die geziehlte Suche nach dem Täter im rechtsextremen Lager. Die Passauer hielten mit rund 1.000 Gegendemonstraten dagegen – einschließlich dem Passauer Oberbürgermeister Jürgen Dupper (SPD).

Die NPD sprach auf ihrer Demo von „polizeiliche Willkür und Medienhetze“.

Jetzt komme ich darauf zurück, das laut Medien das Versammlungsgesetz vor allem dazu geändert worden sei, um die Aufmärsche der NPD verbieten zu können. Darum habe ich mich an die Urheber der Gesetzesänderung – der CSU – gewandt und gefragt warum der Aufmarsch nun doch nicht verboten werden konnte.

Ich bekam auch eine Antwirt von einer Justitiarin der CSU-Landesleitung. Die Antwortmail ist eine Seite lang. Aber am wichtigsten ist der folgende Absatz, den ich gern zitieren möchte:

Neu am Versammlungsrecht ist, dass sich künftig undemokratische, verfassungsfeindliche und auch solche Gruppierungen, denen es nicht um die Verbreitung einer Botschaft geht, sondern um die organisierte Ausübung von Gewalt, nicht unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit bewegen dürfen. So sollen unter anderem Beschränkungen und Verbote einfacher dann möglich sein, wenn durch eine Versammlung die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht, gerechtfertigt oder verharmlost wird. Auch will Bayern das Versammlungsrecht durch ein allgemeines Militanzverbot schützen. Ziel ist es, militantes, aggressives, einschüchterndes und bedrohliches Auftreten bei Versammlungen zu unterbinden. Insbesondere soll bei rechtsextremistischen Aufmärschen und bei linksextremistisch orientierten militanten Autonomen z.B. des ‚Schwarzen Blocks‘ eine auf Militanz angelegte Gesamtinszenierung unterbunden werden.

Bei dieser Gesetzesänderung ist es der CSU nicht darum gegangen, einer bestimmten Partei das Recht auf Meinungsäußerung öffentlichen Versammlungen zu verbieten, sondern unsere Bürger vor rechts und links motivierter Gewalt bei solchen Veranstaltungen zu schützen.

Die Demo konnte also deshalb nicht verboten werden, weil keine Gewalt (etc.) im Spiel war. Letztlich bekam die NPD für ihre Demo eine Reihe von strengen Auflagen, welche sie offensichtlich erfüllte und die Demo durchziehen durfte.

Dies zeigt, das in Bayern die Demokratie immer noch die Oberhand hat. Außerdem sind die Behauptungen der Partei „die Linke“ offensichtlich falsch. Bzw. die Auslegung des neuen bayrischen Versammlungsgesetzes wurde bewusst(?) falsch interpretiert.