Zahlreiche Unternehmen sind in finanzieller Not durch die Corona-Krise. Staatliche Kredite sollen das Schlimmste abfedern und verhindern. Eine große Pleitewelle und damit verbundene Massenentlassungen sollen so verhindert werden. Aber so manch einer fragt heute kritisch nach, warum die Unternehmen keine ausreichenden Rücklagen besitzen, um solche Krisen aus eigener Kraft überstehen können. Ich frage das auch, und habe dazu heute mal recherchiert.
Man muss wissen, wie die gesetzliche Lage von Unternehmensrücklagen aussieht. Und hier wird zwischen vier verschiedenen Situationen unterschieden. (stark vereinfacht dargestellt)
1. Rückstellungen:
Rückstellungen sind Rücklagen für offene Rechnungen aus dem vergangenen Geschäftsjahr. Sind die Rechnungen beglichen, müssen die Rückstellungen aufgelöst werden.
Rückstellungen sind Rücklagen für offene Rechnungen aus dem vergangenen Geschäftsjahr. Sind die Rechnungen beglichen, müssen die Rückstellungen aufgelöst werden.
2. Stille Rücklagen
Stille Rücklagen werden nach ihrer Auflösung besteuert. Das Geld steht also nicht Brutto für Netto zur Verfügung. Stille Rücklagen mindern die Steuerlast des Unternehmens, und sind daher gesetzlich eingeschränkt.
Stille Rücklagen werden nach ihrer Auflösung besteuert. Das Geld steht also nicht Brutto für Netto zur Verfügung. Stille Rücklagen mindern die Steuerlast des Unternehmens, und sind daher gesetzlich eingeschränkt.
3. Offene Rücklagen
Offene Rücklagen werden dem Eigenkapital zugeordnet, und tauchen somit in den Bilanzen auf. Sie werden durch Gewinne gebildet, und dienen zur Kostendeckung von zukünftigen Zahlungen.
4. Rücklagen bei Aktiengesellschaften
Aktiengesellschaften dürfen nur sehr kleine Rücklagen bilden, welche gesetzlich geregelt sind. Das Maximum liegt hier bei 10%. Rücklagen, die oberhalb der 10% liegen, stehen auch frei zur Verfügung.
Mein Fazit: Zusammenfassend verhindert die Gesetzgebung derzeit, dass Unternehmen Ersparnisse aufbauen, um Krisen in sehr großem Umfang selbst zu meistern.
Ob die Hilfskredite vom Bund wirklich helfen, ist noch völlig offen. Denn die Kredite müssen zurückgezahlt werden, und bergen somit eine Schuldenfalle. Und genau aus diesem Grund verhindern die ausführenden Banken die Auszahlungen an die Unternehmen. Ob die Pleitewelle, und damit eine Entlassungswelle, wirklich verhindert werden kann, ist aus meiner Sicht eher fragwürdig.
Es muss doch möglich sein, das Unternehmen Geld irgendwo parken können, um es dann abzurufen, wenn es gebraucht wird …?
Wenn das alles wirklich so ist, wie es sich mir darstellt, dann hat unsere soziale Marktwirtschaft einen signifikanten Systemfehler, den es zu bereinigen gilt. Liege ich falsch? Dann bitte korrigieren.