Bundesregierung fordert: Armut in Deutschland ist Bürgerpflicht!

Am 16.05.2009 habe ich (Christian Tietgen) eine Petition (Pet 4-16-11-8101-052382) eingereicht, welche zum Ziel hatte, das Arbeitgeber die Aufstockung durch Hartz-4 an den Bund zurückzahlen müssen.

Zitat aus der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Zeitarbeitsfirmen künftig die Hartz4-Aufstockungen die ihreMitarbeiter beziehen, künftig an den Bund zurückzahlen müssen. Außerdem muss die Zeitarbeitsfirma pro Mitarbeiter pro Monat eine angemessene Strafe dafür zahlen, dass sie den Sozialstaat ausbeutet. Bei mehr als 50 solcher Fälle pro Kalenderjahr, soll der Zeitarbeitsfirma die Zulassung entzogen werden. 

Begründung: Zeitarbeitsunternehmen beschäftigen Arbeitnehmer zunehmend zu Dumpinglöhnen und weisen im Bewerbungsgespräch sogar daraufhin, dass wenn es zum Leben nicht reicht, solle man eine Aufstockungbeantragen. Dafür sei das ALG 2 da.Die Sozialgemeinschaft wird von der Zeitarbeitsbranche aus Profitgier vorsätzlich ausgebeutet. Durch diese o.g. neue Regelung wird erreicht, dass die Steuereinnahmen steigen und die Sozialausgaben sinken. Und zusätzlich können die Zeitarbeitnehmer von ihrer eigenen Händearbeit leben.Der Sozialstaat darf sich künftig nicht mehr am Lohn der Zeitarbeiter beteiligen. Wer einen Arbeitnehmer beschäftigt, der muss ihn auch bezahlen.Da es immer mehr Zeitarbeiternehmer gibt, muss eine faire Regelung gefunden werden, damit der Sozialstaat aus der Rolle der „Melkkuh“ heraus kommt. Zitat Ende Die Petition wurde abgelehnt.

Am 03.06.2009 habe ich nachgefragt warum die Petition abgelehnt wurde. Ich bekam bereits am 16.01.2010 …… 6 Monate später ……. doch noch eine Antwort.

Der Petitionsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass die Petition „nicht den gewünschten Erfolg“ haben würde. Diese Auffassung wird durch die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gestützt. Und was steht da drinnen?

Zitat aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 

„Die Bundesregierung versteht die Zeitarbeit als flexibles Instrument der Arbeitsmarktpolitik, mit der es in den letzten Jahren gelungen ist, ein hohes Beschäftigungspotential in den Unternehmen zu erschließen. Für viele Arbeitslose und insbesondere solche, die sich über einen langen Zeitraum vergeblich um eine neue Beschäftigung bemüht haben, sind so neue Chancen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eröffnet worden.“

Es ist erschreckend wie inkompetent diese Behörde ist. Die allermeisten Zeitarbeiter zahlen gar keine Steuern. Und die wenigen Euro die einige wenige zahlen, kriegen sie am Jahresende durch den Lohnsteuerausgleich wieder zurück.

Hinzu kommen einige Tausend Euro Lohnaufstockung durch Hartz-4 – pro Arbeitnehmer!

Sozialversicherungspflichtig sind die Beschäftigungsverhältnisse. Aber wer wenig verdient, zahlt auch wenig in die Sozialkassen ein. D.h., wird ein Zeitarbeiter arbeitslos, kriegt er ein so geringes Arbeitslosengeld, das er wieder Hartz-4 braucht. Er kommt aus dem Hartz-4 nicht heraus.

Er kann so viel arbeiten wie er will. Er wird es nie schaffen.

Außerdem lässt sich in den Absatz unmissverständlich hineininterpretieren:

Liebe Zeitarbeitsunternehmen,bitte stellt noch mehr Zeitarbeiter ein, damit unsere Arbeitslosenstatistik auch weiterhin geschönt wird. Und ihr könnt mit den Zeitarbeitern machen was ihr wollt – den Rest machen wir.

Und am Ende zahlt der Staat Hartz-Aufstockungen. Und wer ist in diesem Fall „der Staat“? Der Steuerzahler. Der Steuerzahler zahlt Steuern, damit andere Arbeitnehmer eine Hartz-4 Aufstockung bekommen, damit die Unternehmen ihre Gewinne steigern können und ihre Risiken legal auf die Sozialgemeinschaft abwälzen können.

Gerechtigkeit ist in Deutschland keine mehr vorhanden.  Zitat aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

„Im Rahmen des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) reformiert. Der Gesetzgeber hat somit der Zeitarbeit ein neues Leitbild gegeben. Dazu wurden einerseits Verbote und Beschränkungen aufgehoben. Mit der Reform des AÜG hat der Gesetzgeber die Erwartung an die Tarifvertragsparteien und Unternehmen der Zeitarbeitsbranche verknüpft, dass sie die Zeitarbeit zu einem allgemeinen anerkannten Bereich der im internationalen Vergleich hochproduktiven Wirtschaft entwickelt werden, der durch Qualität, Flexibilität und soziale Sicherheit Standards setzt“

Im Klartext heißt das: Mit Zeitarbeitern kann man machen was man will. Sie ersetzen die Stammbelegschaft, die Bezahlung übernimmt der Staat (s.o.). Zeitarbeiter wurden mit der Reform nämlich „Vogelfrei“.Das „neue Leitbild“ des Zeitarbeiters ist der staatlich subventionierte Sklave ohne Rechte – andere nennen das „Reform“.

Zitat aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

„Im Gegenzug zur Aufhebung einiger Beschränkungen und Verbote wurde festgelegt, dass für die  Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer der Grundsatz „Gleicher Lohn und gleiche Behandlung für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Tag der Überlassung gilt. Für sie sollen grundsätzlich die gleichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts wie für die vergleichbaren Arbeitnehmer in den Einsatzbetrieben gelten. Von diesem Grundsatz kann auf der Grundlage eines Tarifvertrages abgewichen werden. Den Sozialpartnern wurde damit ermöglicht, die Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmerinnen und der Zeitarbeitnehmer mitzugestalten. In der Folge werden die Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer heute nahezu flächendeckend durch Tarifverträge geregelt. Somit obliegt den Sozialpartnern die Lohnfindung und deren konkrete Ausgestaltung“.

Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ darf also ausgehebelt werden, wenn die Zeitarbeitsfirma einen Tarifvertrag hat. Und wenn im Tarifvertrag drinnen steht, das der Facharbeiter für einen Bruttolohn von 5,80€ arbeitet und der Festangestellte der Firma das Dreifache bekommt, dann ist das völlig legal und in Ordnung. Und wenn der Zeitarbeiter davon nicht leben kann, dann hat er entweder Pech gehabt, oder er beantragt eine Aufstockung durch Hartz-4. 

Zitat aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

„Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Sozialpartnerschaft der richtige Weg ist, um die Interessen der Arbeitgeber an flexiblen Beschäftigungsformen und die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einem angemessenen sozialen Schutz miteinander in Einklang zu bringen.“

Im Zusammenhang mit der Petition ist dieser Absatz ist eine Ohrfeige an jeden Arbeitnehmer. 

Spätestens mit der Antwort aus dem Ministerium wird klar, dass die Bundesregierung sich einen Dreck um die Sorgen seiner Bürger schert.

  • Armut wird zur Bürgerpflicht erklärt.
  • Statistiken werden um jeden Preis geschönt – koste es Millionen oder Milliarden!
  • Zeitarbeiter werden zu Sklaven ohne Rechte
  • Der Bund lässt sich vorsätzlich durch Unternehmen ausnutzen
  • Gewinne werden privatisiert und Risiken sozialisiert

Deutschland – Ein ungerechter Rechtsstaat.

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