Neue Verordnungen bringen neue Arbeit

Von | 24.10.2008

Die bereits in Kraft getretene Verordnung zur Pflichtablieferung von Publikationen bringt viele Websitebetreiber.

Und darum geht es: Die Bundesregierung hat nach einem Jahr Diskussion die umstrittene Verordnung in Stein gemeißelt, welche besagt, das es künftig jeder Webmaster dazu verpflichtet ist, seine Inhalte der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) zu Archivierungszwecken zur Verfügung stellen muss. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt drohen Geldstrafen in Höhe von bis zu 10.000Euro.

Die Verordnung wird deshalb kritisiert, weil im Prinzip gefordert wird, das alle Netzinhalte (Schrift, Bild und Ton) von der DNB gespeichert und archiviert werden sollen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis mit seinem Zweck.

Die DNB ist sich allerdings darüber im klaren, das es in den ersten Monaten eine gigantische Datenmenge zu bearbeiten hat und nicht nicht alles auf einmal sichern kann. Deshalb werde von Strafen vorerst abgesehen.

Geht es nach dem Gesetzgeber gibt es langfristig keinen Unterschied zwischen „privat“ und „öffentliche“ Publikationen. Denn unter anderem sollen nach und nach auch Internetforen der DNB zu Archivierungszwecken übergeben werden.

Dies wird noch für viel Arbeit sorgen. Denn die Deutsche Nationalbibliothek bevorzugt .pdf-Dokumente. Das heisst im Klartext: Alle Inhalte müssen in dieses Format gebracht werden und erst dann können / müssen sie der DNB zur Archivierung übergeben werden.