Zeitarbeiter als Streikbrecher

Die Presse berichtet ja, dass Andrea Nahles ein neues Gesetz plant, welches Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Zeitarbeit künftig verbieten soll, in Unternehmen tätig zu werden, die ordnungsgemäß bestreikt sind.

Andrea Nahles ist unsere Bundesarbeitsministerin und gehört zur SPD. Sie möchte ein Zeichen setzen. Sie möchte mit dem Verbot erreichen, dass Zeitarbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Eigentlich ist das auch ein lobenswertes Ziel. Aber sie hätte vielleicht mal jemanden fragen können, der sich mit dieser Frage schon beschäftigt hat. Zum Beispiel die Arbeitgeber aus der Zeitarbeit – oder den DGB.

Während das AÜG (= Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) in §11 Abs. 5 lediglich klarstellt, dass Leiharbeiter in bestreikten Unternehmen nicht arbeiten müssen, gehen die Tarifverträge zwischen den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit BAP / iGZ und dem DGB noch weiter.

In beiden Taifverträgen ist nachzulesen, dass die Arbeitgeber keine Zeitarbeiter in ordnungsgemäß bestreikten Unternehmen einsetzen. Beim BAP steht es unter § 17.1 und beim iGZ ist es unter §12 zu finden.

Frau Nahles ist also viel zu spät. Die Tarifpartner haben hier längst eine Lösung vereinbart. Deshalb ist es auch sehr lustig, dass sie für ihr Vorhaben auf einer Tagung der Gewerkschaft Ver.Di großen Beifall für ihren “Vorstoß” erhielt. Verdi gehört mit zum DGB – dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Der DGB verhandelt über Tarifverträge bzgl. der Zeitarbeit mit den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit iGZ und dem BAP.

Schade, dass die Gewerkschaften nicht wissen, was sie mit den Tarifvertragspartnern ausgehandelt haben.