Freifunk: Chance oder Gefahr?

Begriffsklärungen und Informationsgrundlage

Freifunk

Freifunk ist ein Projekt mit dem Ziel, freie Kommunikation in digitalen Netzen, also dem Internet, zu ermöglichen. Der Zugang soll dabei öffentlich sein, nicht kommerziell, im Besitz der Gemeinschaft und unzensiert.

Freifunk ist dabei ein „Internet neben einem Internet“. Freifunker bauen ein eigenes Netzwerk auf, welches jedes Jahr wächst. Dazu benötigen die Teilnehmer einen Router, welcher für das Netzwerk speziell konfiguriert werden muss. Wer dies nicht selbst kann, dem wird auf Freifunker-Treffen oder via Anleitung aus dem Internet geholfen.

Da der Freifunker jedoch auch aus seinem eigenen Freifunknetz heraus in das „echte“ Internet will, und jeder andere mittels Freifunk in das „echte“ Internet kann, ist das Freifunk-WLAN nicht mit einem Passwort geschützt.

Beispiel:

Ein Freifunker hat nahe an einem Spielplatz einen Freifunk-WLAN-Router eingerichtet. Das WLAN ist auf dem ganzen Spielplatz mittels Smartphone, Tablet und allen anderen WLAN-fähigen Geräten erreichbar. Dadurch können jetzt alle, welche sich in diesem Areal befinden, kostenlos über den Freifunkrouter ins Internet gehen. Facebook, Whatsapp, Google, Streamingdienste und alle Websites können aufgerufen und genutzt werden. Das Ziel des Freifunks ist damit erreicht.

Freifunk ist grundsätzlich legal, also erlaubt. Es gibt aber ein entscheidendes Problem, wenn Freifunker es anderen ermöglichen, über den Freifunkrouter ins „echte“ Internet zu gehen. Das Problem ist die sogenannte „Störerhaftung“.

 

Störerhaftung

Unter Störerhaftung versteht man einen illegalen Vorgang, bei dem eine Person etwas Unerlaubtes über einen Internetzugang macht. Wenn sich jemand Daten über das Internet verschafft oder selbst verbreitet, welche dem Urheberrecht unterliegen (z.B. Filme, Musik), dann ist das eine Straftat.

Der Anschlussinhaber haftet für seinen Anschluss. Das gilt auch dann, wenn der Anschlussinhaber selbst nichts Illegales unternommen hat. Dabei ist es irrelevant, ob man Freifunker ist oder nicht.

Beispiel

Betreibt jemand ein ungesichertes WLAN, also nicht passwortgeschützt, dann haftet er auch dann, wenn jemand anderes ein Verbrechen über diesen Anschluss begeht. Wenn auf einem Spielplatz ein freies und ungesichertes WLAN zur Verfügung steht, und ein Teenager Musik über eine Tauschbörse verbreitet oder herunterlädt, dann haftet erstmal nicht der Jugendliche, sondern der Anschlussinhaber.

Aus genau diesem Grund bietet niemand ein offenes WLAN an.

Von der Störerhaftung ausgenommen sind nur Kommunikationsunternehmen, bzw. Zusammenschlüsse, welche sich als Internet-Provider organisieren. (z.B. Telekom, 1und1, O2,  Freifunk Rheinland e.V.)

 

Freifunk und die Störerhaftung

Gerade auch die Freifunker laufen Gefahr, durch die Störerhaftung für Handlungen verantwortlich gemacht zu werden, die sie nicht selbst begangen haben.

Um diese Gefahr zu minimieren, wird das Freifunknetz so betrieben, das der eigentliche Internetzugang über einen Internetknotenpunkt im Ausland erfolgt. Um die Knotenpunkte zu erreichen, wird ein abhörsicherer VPN-Tunnel aufgebaut. Man kann sich das so vorstellen, dass ich einen direkten Tunnel grabe, der von meinem Router bis nach Frankreich (Schweden, Niederlande, …) reicht. Und nur die Daten meines Routers können den Tunnel nutzen. In Frankreich angekommen, gehe ich über einen dortigen Knotenpunkt ins Internet.

Es handelt sich hier um eine rechtlich-geographische Grauzone.

Zur Klarstellung: Freifunker sind grundsätzlich nicht zu kriminalisieren, oder unter Generalverdacht zu stellen. Die Idee hinter dem Freifunk besteht darin, dass jeder einen freien Zugang zum Internet hat. Brisant wird es immer erst dann, wenn Einzelne ein Angebot für illegale Zwecke missbrauchen. Hier ist eine klare Differenzierung zwingend erforderlich.

 

Störerhaftung: FDP fordert die Abschaffung

Die freien Demokraten fordern schon länger die Abschaffung der Störerhaftung. Dies würde für zwei Dinge sorgen: Rechtssicherheit und viel mehr offene WLAN-Zugänge in Deutschland.

Das käme vor allem jenen Gebieten zugute, welche von herkömmlichen Providern aus Kostengründen vernachlässigt werden. Darunter fallen beispielsweise ländliche Gebiete, als auch die Fernstraßen.  Ballungsräume hätten dadurch den Vorteil, dass die Nutzer ihre Mobilfunkverträge schonen können. In Summe ist es für alle ein Gewinn.

 

Ich lehne Freifunk aus folgenden Überlegungen ab:

  • Die FDP muss an ihren Zielen festhalten. Die Störerhaftung gehört abgeschafft. Dadurch kann jeder sein WLAN öffnen. Jeder der möchte. Es darf niemand zur Öffnung des eigenen WLANs verpflichtet werden. Es muss die eigene freiwillige Entscheidung sein.
  • Die öffentliche Bekundung zum Freifunk würde dem eigentlichen politischen Ziel der FDP (Abschaffung der Störerhaftung) widersprechen.
  • Das Freifunk-Projekt funktioniert nur, wenn eine rechtlich-geographische Grauzone genutzt wird. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass es Deutschland alleine nicht schafft, ein modernes und offenes Internet zu etablieren. Und das kann jawohl nicht wahr sein!
  • Der Ausbau des Freifunks ist auch aus Umweltschutzgründen abzulehnen. Die Freifunker nutzen neben ihren heimischen Routern einen weiteren für das Freifunknetzwerk. Ein Gerät mehr, das produziert werden muss und Energie verbraucht. Für den Einzelnen fällt das nicht ins Gewicht. In der Masse jedoch sieht das anders aus. Denn wenn jede zweite Wohnung mitmacht, dann sind das einige Millionen Geräte. Dabei könnten wenige Mausklicks in der vorhandenen Infrastruktur – nach der Abschaffung der Störerhaftung – alles regeln.
  • Internet-Provider sollten den Netzausbau vorantreiben. Diese sind heute schon von der Störerhaftung ausgenommen. Eine Förderung durch die öffentliche Hand wäre zu diskutieren, da hier die Allgemeinheit profitiert, und der Anschluss nicht einem Einzelnen gehört.
  • Die Eigenschaften des Freifunk-Projektes (kostenlos, unzensiert, im Besitz der Gemeinschaft, etc.) können mit dem Wegfall der Störerhaftung ebenfalls erreicht werden.
  • Die Abschaffung der Störerhaftung sorgt für Rechtssicherheit.
  • Die FDP sollte ein freies Projekt auch als frei belassen.
  • Das Freifunk-Netzwerk bietet keine hohen Geschwindigkeiten. Bei 10 bis 16 Mbit/s ist Schluss – je nach WLAN-Empfang und Knotenpunkt auch weniger. Das derzeit politische Ziel von mindestens 50Mbit/s wird nicht erreicht.