Ist dem DGB mal wieder langweilig?

Es ist kein Geheimnis das ich von Gewerkschaften nichts halte – und nichts erwarte. Und wenn doch mal was von denen kommt, dann hat es meist nicht mal den Wert meiner Sch..ße. Sorry, aber das ist meine Meinung. Und die wird auch immer wieder bestätigt.

Vor ein paar Tagen fand der „IT-Gipfel“ der Bundesregierung statt. Kurz zuvor kritisierte der DGB, es würden durch die „digitale Revolution“ eine hohe Anzahl an Billigjobs entstehen. Er sprach ausdrücklich von Sklaverei und Lohndrückerei durch den Preis. Nach Meinung des DGB entsteht gerade ein „digitales Proletariat“. Und dem müsse entgegengetreten werden. Und dies müsse über Tarifverträge laufen – wie sonst. Auch wurde behauptet, das Arbeitnehmerrechte in der digitalen Welt keine Geltung hätten.

Im Kern der Kritik steht das sogenannte „Crowd-Working“. Das Prinzip ist ganz einfach. Eine Firma hat einen Job zu erledigen und bietet dafür Geld an. Irgendeine Person im Web erledigt den Job (der nicht zwingend digital sein muss) und kassiert das Geld. Ein Werkvertrag entsteht.

Auftraggeber und Auftragnehmer finden sich auf dafür bereitgestellte Plattformen, welche von Dritten unterhalten werden und eigentlich nur die zwei Seiten zusammenführen. Einige dieser Plattformen haben sich auf spezielle Themen spezialisiert und andere Plattformen bieten ein weites Spektrum.

Crowd-Working ist Teil des Social-Media und heute gar nicht weg zu denken. Kleinstunternehmen und Weltkonzerne greifen inzwischen auf diese Form der Auftragsvergabe zurück. Die Gründe dafür sind Vielfältig und unterschiedlich. Die meisten zu vergebenden Aufträge sind einmalige Sachen. Die Preise bewegen sich zwischen Cent und einigen tausend Euro. Der Preis ist abhängig von der Aufgabe und den erforderlichen Qualifikationen.

Arbeitnehmerrechte werden hier nicht beschnitten. Denn diese gelten die auch in der IT-Branche und jeder anderen Branche. Das sollte der DGB eigentlich wissen. Aber im DGB sitzen eben nicht die klügsten Köpfe dieser Nation.

Lohndrückerei findet auch nicht statt. Denn wenn bei einem Auftrag zu wenig Geld gezahlt wird, dann findet sich keiner, der den Job macht. Da es sich hier nicht um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Arbeitsvertrag handelt, ist der Auftragnehmer nicht per Gesetz verpflichtet jeden Job anzunehmen. Der Auftragnehmer arbeitet hier auf Selbstständigenbasis.

Da die Auftragnehmer (= nicht Arbeitnehmer!) auf eigene Kappe arbeiten, entscheiden sie selbst ob sie einen Auftrag annehmen oder nicht. Und da der Preis de facto zwischen zwei Unternehmern ausgehandelt wird, ist ein Tarifvertrag nicht nur unsinnig, sondern greift auch in die Preis-Leistungshoheit von Auftragnehmer und Auftraggeber ein. Und spätestens das ist ein Punkt, an dem der DGB bitte mal seine große Klappe zu halten hat!

Geht der Auftrag an eine Firma, dann erfüllt die Firma einen Werkvertrag. Und die jeweiligen Arbeitnehmer der ausführenden Firma unterliegen natürlich Arbeitnehmerrechten, Arbeitnehmerpflichten, ggf. Mindestlohn und ggf. auch einem Tarifvertrag sofern vorhanden.

Geht der Auftrag an eine Einzelperson, so muss die Person das Preis-Leistungsverhältnis abwägen und den Auftrag ausführen oder ablehnen, bzw. sich gar nicht erst um den Auftrag bemühen.

Der DGB hat hier weder das Recht, noch die Pflicht irgendwen zu beschützen, zu bestrafen oder irgendwas zu fordern. Der DGB (oder die Einzelgewerkschaften) haben hier überhaupt nichts mitzuschnabeln!